Merkblatt-01-2013-4.Auflage 2023Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache C-100/13 wurde die Musterbauordnung durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 in wesentlichen Punkten geändert. Neue Rechtsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen (VV TB) und Begriffe wie „Bauartengenehmigung“, wurden in die 3. Auflage des Merkblatts aufgenommen. Mit der Neuauflage wurde das Merkblatt 01 „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ inhaltlich vollständig an die Musterbauordnung 2016 angepasst. Neue Rechtsvorschriften und Begriffe werden hier erklärt.